Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Be Vibrant Media (Josef Muschick, Schwerin) und Unternehmen (§ 14 BGB) über Videoproduktion, Luftaufnahmen per Drohne, Social-Media-Betreuung und Websites/Landingpages. Maßgeblich ist immer zusätzlich das jeweilige Angebot — bei Widersprüchen geht das Angebot vor.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zur Konzeption, Produktion und Betreuung von Video-, Foto- und Social-Media-Inhalten sowie für Websites und Landingpages, soweit diese Teil der Beauftragung sind. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Be Vibrant Media annimmt — schriftlich, per E-Mail oder durch Bestätigung eines Termins reicht aus. Der konkrete Leistungsumfang, Preis und Zeitrahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Leistungsumfang

Umfang und Art der Leistung (z. B. Anzahl Drehtage, Formate, Korrekturrunden, Laufzeit bei laufender Betreuung) richten sich nach dem individuellen Angebot. Änderungen am vereinbarten Umfang bedürfen der Zustimmung beider Seiten und können den Preis beeinflussen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen Ansprechpartner, Zugang zu den vereinbarten Drehorten sowie alle für die Produktion notwendigen Informationen und Freigaben zur Verfügung. Wirkt der Auftraggeber nicht rechtzeitig mit, können sich Termine verschieben; zusätzlicher Aufwand dadurch kann gesondert berechnet werden.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Personen, die vor der Kamera mitwirken, mit der Aufnahme und Verwendung einverstanden sind, und dass für genutzte Drehorte die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsrechte vorliegen.

5. Luftaufnahmen (Drohne/FPV)

Be Vibrant Media verfügt über den erforderlichen Kenntnisnachweis und eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb unbemannter Fluggeräte und führt Luftaufnahmen im Rahmen der geltenden Luftverkehrsvorschriften durch. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Drehort keine luftrechtlichen Hindernisse bestehen (z. B. Kontroll- oder Verbotszonen, Veranstaltungsauflagen) und holt notwendige Zustimmungen Dritter (z. B. Nachbargrundstücke, Behörden, Eigentümer) rechtzeitig ein, soweit dies nicht ausdrücklich von Be Vibrant Media übernommen wurde. Wetterbedingte oder behördliche Einschränkungen am Drehtag berechtigen Be Vibrant Media, den Flug zu verschieben oder abzusagen, ohne dass daraus Ansprüche gegen Be Vibrant Media entstehen.

6. Social-Media-Betreuung

Bei laufender Social-Media-Betreuung überlässt der Auftraggeber die notwendigen Zugänge (Accounts, ggf. Werbekonten) oder räumt entsprechende Rechte ein. Be Vibrant Media behandelt diese Zugänge vertraulich und gibt sie bei Vertragsende zurück bzw. entfernt eigene Zugriffsrechte.

Geschuldet ist die vereinbarte Content-Produktion und -Planung (Tätigkeit), nicht ein bestimmtes Ergebnis wie Reichweite, Follower-Wachstum oder Bewerbungen — diese hängen auch von Algorithmus, Plattform-Richtlinien und weiteren Faktoren außerhalb der Kontrolle von Be Vibrant Media ab. Für Sperrungen, Reichweiteneinschränkungen oder Richtlinienänderungen der jeweiligen Plattform (z. B. Meta, TikTok) übernimmt Be Vibrant Media keine Haftung.

Inhalte werden vor Veröffentlichung freigegeben, soweit im Angebot ein Freigabeprozess vereinbart ist; äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gilt der Inhalt als freigegeben. Wird Budget für bezahlte Werbeanzeigen eingesetzt, trägt der Auftraggeber dieses Budget, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

7. Websites und Landingpages

Umfasst die Beauftragung auch eine Website oder Landingpage, gilt zusätzlich: Der Auftraggeber stellt die notwendigen Zugänge (Hosting, Domain, ggf. bestehendes CMS) zur Verfügung oder beauftragt Be Vibrant Media ausdrücklich mit deren Einrichtung. Für die Funktion, Sicherheit und Verfügbarkeit von Hosting- und Drittanbieter-Diensten (z. B. WordPress-Plugins, externe Schnittstellen), die nicht selbst Vertragsgegenstand sind, übernimmt Be Vibrant Media keine Haftung.

Vom Auftraggeber gelieferte Texte, Bilder und Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) werden unverändert übernommen; für deren inhaltliche und rechtliche Richtigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit deren Erstellung nicht ausdrücklich mitbeauftragt wurde. Presserechtlich und datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die fertige Website ist der Auftraggeber als Betreiber.

Die Website gilt mit Freischaltung bzw. nach Ablauf der Rückmeldefrist gemäß § 11 als abgenommen. Laufende Pflege, Updates und technischer Support nach Übergabe sind nicht automatisch enthalten, sondern nur, soweit gesondert vereinbart.

8. Termine und Verschiebung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 48 Stunden vorher ab oder verschiebt ihn kurzfristig, kann Be Vibrant Media die Hälfte des für diesen Termin vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnen, sofern im Angebot nichts anderes steht. Bei Verhinderung durch Krankheit, Wetter (Außendrehs, Drohnenaufnahmen) oder andere unvorhersehbare Umstände wird ein Ersatztermin vereinbart, ohne dass daraus Ansprüche gegen Be Vibrant Media entstehen.

9. Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den fertiggestellten Inhalten für die im Angebot genannten Kanäle (z. B. eigene Website, Social-Media-Profile, Messen) — einschließlich der Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen auf diesen Kanälen.

Nicht eingeschlossen sind Fernseh- und Kinoauswertung sowie die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Nutzung — das wird gesondert vereinbart. Eingesetzte lizenzierte Musik ist für den im Angebot vereinbarten Verwendungszweck freigegeben; eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. andere Kampagnen, TV) erfordert eine eigene Musiklizenz.

Be Vibrant Media darf Ausschnitte der Produktion für eigene Referenzzwecke verwenden (Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle von Be Vibrant Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den Inhalten bei Be Vibrant Media.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Anzahlung, Ratenzahlung oder Fälligkeit bei laufender Betreuung stehen im jeweiligen Angebot. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt — als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

11. Korrekturen und Abnahme

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturrunden steht im jeweiligen Angebot. Weitere Korrekturwünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand berechnet. Äußert sich der Auftraggeber zu einer gelieferten Fassung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Lieferung als abgenommen.

12. Laufzeit und Kündigung

Bei einmaligen Produktionen (Imagefilm, Recruiting-Video, Event, Website) endet der Vertrag mit Lieferung und vollständiger Bezahlung. Bei laufender Betreuung (Social-Media-Paket, Mitarbeiter-System) gilt die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit; danach ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Haftung

Be Vibrant Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und geben sie nur mit Zustimmung der anderen Seite an Dritte weiter, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwerin. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Oktober 2026.